Anonym

Diskussion:Genderismus: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Von Gerhard K. Ulrichs, Hann. Münden (Biblischer Arbeitskreis Kassel) Gemäß dem Entwurf „Bildungsplan 2015“ der grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs sollen an allen öffentlichen Schulen alle Schüler „vergendert“ (sprich: „verschändert“) werden, d.h. alle sollen gezwungen werden, die verschiedenen Formen des Zusammenlebens gemäß LSBTTI kennen und „akzeptieren“ zu lernen. - LSBTTI ist die aktuelle Abkürzung für lesbisc…“)
 
 
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Art. 140 GG verweist auf den fortgeltenden Art. 136,4 der Weimarer Reichsverfassung. Er sollte die „negative Religionsfreiheit“ garantieren, nämlich dass niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen wird. Bei Gleichstellung von Religionen und Weltanschauungen heißt das: Kein Schüler und auch kein Lehrer darf gezwungen werden, an gender-ideologischen Übungen teilzunehmen.
Art. 140 GG verweist auf den fortgeltenden Art. 136,4 der Weimarer Reichsverfassung. Er sollte die „negative Religionsfreiheit“ garantieren, nämlich dass niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen wird. Bei Gleichstellung von Religionen und Weltanschauungen heißt das: Kein Schüler und auch kein Lehrer darf gezwungen werden, an gender-ideologischen Übungen teilzunehmen.
== Gesellschaftlicher Zwang ==
Aus dem im Menschen verankerten Wunsch der Autonomie und Assimilation entsteht das Bestreben sich gesellschaftlich abzuheben. Die Cance des Tabu-Bruches führt häufig zu einem sich Ausprobieren. Geistlich führt das zu starken Bindungen, die sogar dämonisch werden können.
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