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Während bei konservativen Medikamenten Wirkung und Unbedenklichkeit klinisch und experimentell nachgewiesen werden müssen, fordert der Gesetzgeber (Arzneimittelgesetz und Sozialgesetzbuch) von den Arzneimitteln der Phytotherapie, [[Homöopathie]] und [[Anthroposophie]] keine Qualitätsprüfung, so auch nicht für die anthroposophische Misteltherapie. Anthroposophische Vorstellungen von Entstehung und Verlauf von Krankheiten sind mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Trotzdem haben Mistelpräparate in der Krebsbehandlung größere Verbreitung gefunden. | Während bei konservativen Medikamenten Wirkung und Unbedenklichkeit klinisch und experimentell nachgewiesen werden müssen, fordert der Gesetzgeber (Arzneimittelgesetz und Sozialgesetzbuch) von den Arzneimitteln der Phytotherapie, [[Homöopathie]] und [[Anthroposophie]] keine Qualitätsprüfung, so auch nicht für die anthroposophische Misteltherapie. Anthroposophische Vorstellungen von Entstehung und Verlauf von Krankheiten sind mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Trotzdem haben Mistelpräparate in der Krebsbehandlung größere Verbreitung gefunden. | ||