Taufe (Zeugen Jehovas)

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Die Taufe ist für die ZJ eine symbolische Handlung, welche die Hingabe an den Willen Jehovas und seine Theokratische Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Sie kommt einer Ordination zum aktiven Königreichs-Verkündiger gleich. Da sie ein Akt der bewußten Hingabe ist, kann sie nicht an Kleinkindern oder Säuglingen vorgenommen werden. Im Bibellexikon der WTG heißt es:

„Wenn man bedenkt, was der Wassertaufe vorausgeht, nämlich daß man ´das Wort hört`, ´das Wort von Herzen annimmt` und ´bereut` (Apg 2:14, 22, 38, 41), und daß die Taufe einen feierlichen Entschluß des Taufbewerbers voraussetzt, dann wird klar, daß der Betreffende zumindest alt genug sein muß, um hören, glauben und diesen Entschluß fassen zu können“ (HVB, S. 1.447).

Die „Taufe“ der ZJ geschieht durch „völliges Ein- oder Untertauchen im Wasser und nicht bloß Begießen oder Besprengen“ (HVB, S. 1.448). Sie ist „nicht ein Sinnbild des Abwaschens von Sünden, sondern des Aktes der Hingabe einer Person an das Tun des Willens Gottes“. Das Untertauchen veranschaulicht „des Betreffenden Tod oder Begräbnis gegenüber dem eigenen Willen, und das Wiederemporgehobenwerden veranschaulicht, daß man lebendig gemacht wird, um den Willen Jehovas zu tun“ (Wachtturm vom 1.5.1954; vgl. HVB, S. 1.447 f.).

Die Taufe kann, muß aber nicht „im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes“ nach Mt 28,19 erfolgen, da die WTG die >Dreieinigkeit Gottes ablehnt. Wird sie „im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes“ durchgeführt, was durchaus gebräuchlich ist, dann ist damit folgendes gemeint: Der Täufling muß Jehova („Vater“) als obersten Souverän, Jesus-Michael („Sohn“) als Teil in Jehovas Plan und den „heiligen Geist“ (kleingeschrieben) als Jehovas wirksame Kraft anerkennen. „Vater“, „Sohn“ und „Geist“ erfahren hier also eine neue Deutung gemäß der Wachtturm-Doktrin. So heißt es in dem Buch „Gott bleibt wahrhaftig“:

„Wenn ... die Täuflinge ´auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes` getauft werden sollen, bedeutet dies, daß sie Jehova nicht nur als ihren Lebengeber, sondern auch als den Höchsten, dem sie Untertanentreue und Dienst schulden, anerkennen sollen. Sie müssen erkennen, welche Rolle der Sohn im Vorhaben Jehovas spielt und was er für sie getan hat; und sie müssen auch den heiligen Geist als die wirksame Kraft Gottes anerkennen, die ihnen hilft, ihre Weihung auszuführen, und müssen sich jederzeit in ihrem Handeln davon leiten lassen. Nur das zur Anerkennung dieser Wahrheiten vollzogene Untertauchen gibt das richtige Bild von der Weihung; nur das ist eine schriftgemäße Wassertaufe“ (S. 319 f.).

Die Problematik liegt hier m.E. nicht in der Praxis der Mündigentaufe und des Untertauchens (darüber wird mit guten biblischen Argumenten auch im Raum der Kirchen und Freikirchen diskutiert), sondern in der Ablehnung der Trinität und in der Umdeutung der Taufe zu einem Gehorsamsakt gegenüber Jehova und seiner Theokratischen Organisation. Weil sich die Wachtturm-Organisation als die Hüterin des allein wahren Glaubens betrachtet und ihre „Taufe“ als Eingangstor in diese Organisation (oder deutlicher gesagt: als Unterwerfungsakt unter sie) gilt und weil sie die Dreieinigkeit Gottes ablehnt, wird ihre „Taufe“ von keiner Kirche oder Freikirche anerkannt - wie auch umgekehrt die WTG die Taufhandlungen aller Kirchen und Freikirchen (egal ob Säuglings- oder Mündigentaufe) ablehnt. So stellt beispielsweise die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) in einem 1966 veröffentlichten „Handbuch zu Freikirchen und Sekten“ fest:

„Eine bei den ZJ (ZJ) vollzogene Taufhandlung ist keine christliche Taufe und wäre es auch dann nicht, wenn etwa dabei doch eine Anrufung von Vater, Sohn und Geist erfolgt wäre“ (Abschnitt „ZJ“, S. 9).

Die WTG unterscheidet zwischen der Taufe mit Wasser und der Taufe mit dem „heiligen Geist“, was nach biblischem Zeugnis prinzipiell durchaus möglich ist (vgl. Apg 8,15-17; 10,44-48; Röm 6,1 ff.; Kol 2,12 u.a.). Sie verbindet diese Unterscheidung aber gleichzeitig mit dem Zwei-Klassen-System: Während die Taufe mit Wasser jeder, der zum Königreichs-Verkündiger wird, empfängt, ist die Taufe mit dem „heiligen Geist“ bzw. die „Salbung“ der erwählten „Heiligtumsklasse“ der 144.000 vorbehalten. Nur sie gelten als „mit dem heiligen Geist erfüllt“, „gerechtfertigt“, „wiedergeboren“ u.ä. (vgl. „Gott bleibt wahrhaftig“, S. 322 ff.). Zur Beurteilung s. >Erlösungslehre; >Zwei-Klassen-System.

Literaturhinweise

L. Gassmann; Kleines Zeugen Jehovas Handbuch; MABO PROMOTION (Oktober 20061)

Einzelhinweise und Quellen

Anmerkungen


Quellenangaben