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Amtsverständnis (katholisches): Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „==Einleitung== ===Selbstverständnis der Katholischen Kirche=== '''Kennzeichnend für die Katholische Kirche (KK) ist die Unterscheidung zwischen Klerus und Laien sowie das hierarchisch gestufte Amt.''' In der apostolischen Sukzession stehend, werden die Bischöfe unter der Leitung des Papstes sowie die mit ihnen verbundenen Priester und anderen Geweihten der KK zu einem besonderen Stand. So unterscheidet die katholische Lehre zwischen dem ''allgemein…“)
 
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Um in ein Amt ''berufen'' zu werden, reicht für Calvin – wie für Luther und die anderen Reformatoren im Unterschied zu manchen „Schwärmern“ – die „innere Berufung“ (vocatio interna vel arcana) durch den Heiligen Geist und das Gewissen nicht aus. Damit alles ordnungsgemäß zugehe, muß die „äußere Berufung“ (vocatio externa) durch die Gemeinde hinzukommen. So schreibt z.B. Calvin:<blockquote>„Damit sich nun also unruhige und aufrührerische Menschen nicht ohne Grund eindrängen, um zu lehren oder zu regieren – was sonst geschehen würde – , so ist ausdrücklich verboten, daß sich jemand ohne Berufung ein öffentliches Amt in der Kirche aneignet. Will also jemand als wahrer Diener der Kirche angesehen werden, so muß er zuerst rechtmäßig berufen (rite vocatus) sein, ferner muß er aber auch seiner Berufung entsprechen, das heißt: er muß die ihm übertragenen Aufgaben anfassen und ausführen“ (Institutio IV,3,10).</blockquote>Kommt ein Amtsträger seinem Auftrag nicht nach oder verhält er sich seines Amtes unwürdig, dann kann er nach reformatorischer Auffassung ''abgesetzt'' werden und verliert seine Ordinationsrechte – ein deutlicher Unterschied zum katholischen Verständnis vom unverlierbaren „Character indelebilis“ durch die Priesterweihe, den die Reformatoren für eine „Menschenerfindung“ halten (vgl. Lieberg, a.a.O., S. 101). So betont Luther:<blockquote>„Wenn ich nicht mehr predigen kan oder wil, trit ich wider inn den gemeinen hauffen, bin wie du, und prediget ein ander“ (WA 41, 209).</blockquote>
Um in ein Amt ''berufen'' zu werden, reicht für Calvin – wie für Luther und die anderen Reformatoren im Unterschied zu manchen „Schwärmern“ – die „innere Berufung“ (vocatio interna vel arcana) durch den Heiligen Geist und das Gewissen nicht aus. Damit alles ordnungsgemäß zugehe, muß die „äußere Berufung“ (vocatio externa) durch die Gemeinde hinzukommen. So schreibt z.B. Calvin:<blockquote>„Damit sich nun also unruhige und aufrührerische Menschen nicht ohne Grund eindrängen, um zu lehren oder zu regieren – was sonst geschehen würde – , so ist ausdrücklich verboten, daß sich jemand ohne Berufung ein öffentliches Amt in der Kirche aneignet. Will also jemand als wahrer Diener der Kirche angesehen werden, so muß er zuerst rechtmäßig berufen (rite vocatus) sein, ferner muß er aber auch seiner Berufung entsprechen, das heißt: er muß die ihm übertragenen Aufgaben anfassen und ausführen“ (Institutio IV,3,10).</blockquote>Kommt ein Amtsträger seinem Auftrag nicht nach oder verhält er sich seines Amtes unwürdig, dann kann er nach reformatorischer Auffassung ''abgesetzt'' werden und verliert seine Ordinationsrechte – ein deutlicher Unterschied zum katholischen Verständnis vom unverlierbaren „Character indelebilis“ durch die Priesterweihe, den die Reformatoren für eine „Menschenerfindung“ halten (vgl. Lieberg, a.a.O., S. 101). So betont Luther:<blockquote>„Wenn ich nicht mehr predigen kan oder wil, trit ich wider inn den gemeinen hauffen, bin wie du, und prediget ein ander“ (WA 41, 209).</blockquote>


====Die unterschiedlichen Dienste nach dem Neuen Testament====
===Die unterschiedlichen Dienste nach dem Neuen Testament===
'''Die Glieder der Gemeinde sind der Leib Christi. Sie sind mit unterschiedlichen Geistesgaben beschenkt.'''
'''Die Glieder der Gemeinde sind der Leib Christi. Sie sind mit unterschiedlichen Geistesgaben beschenkt.'''


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